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Das Gesetz zum Zivildienst

Übersicht zu den Abschnitten des Zivildienstgesetz

Rechte und Pflichten Zivildienstleistender

Auf den folgenden Seiten liegt das Zivildienstgesetz (ZDG) in voller Länge. Um sich etwas besser zurechtzufinden, hier eine kleine Übersicht der Abschnitte.
Stand: 10. August 2005

Erster Abschnitt
Aufgaben und Organisation des Zivildienstes:
Nützliches zu Dienststellen über deren Anerkennung, zu Dienstgruppen und dazu, wer was zu bezahlen hat.

Zweiter Abschnitt
Tauglichkeit; Zivildienstausnahmen:
Regelungen zu Personen, die von vorneherein oder aufgrund ihrer beruflichen Situtation vom Zivildienst befreit werden können und dazu, welche anderen Dienste als Ersatz für den Zivildienst anerkannt werden.

Dritter Abschnitt
Heranziehung zum Zivildienst:
Hier geht es um den Einberufungsbescheid, aber auch darum, wie lange man der Zivildienstüberwachung untersteht, und theoretisch noch einberufen werden kann.

Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Dienstpflichtigen:
Allgemeine Rechte und Pflichten werden in den Paragraphen dieses Abschnitts behandelt. Dann vor allem die Arbeitszeiten und Geldbezüge sowie Regelungen zu Nebentätigkeiten, Seelsorge und ärztlichen Untersuchungen.

Fünfter Abschnitt
Ende des Zivildienstes; Versorgung:
In diesem Abschnitt sind das Ende des Zivildienstes sowie besondere Versorgungsfälle geregelt, z.B. im Falle einer dauerhaften Schädigung durch die Zivildiensttätigkeit.

Sechster Abschnitt
Straf-, Bußgeld- und Disziplinarvorschriften:
Hat der Zivildienstleistende etwas getan, was gegen die Vorschriften verstößt, so findet er hier Rat und Tat. Außerdem steht hier auch was gegen die Vorschriften verstößt, also kann es nützlich sein einmal den Blick darüber zu werfen.

Siebenter Abschnitt
und
Achter Abschnitt
Besondere Verfahrensvorschriften und Schlussvorschriften:
In diesen beiden Abschnitten finden sich noch einige zusätzliche Regelungen zu Form von Verwaltungsakten sowie Ergänzungen, die aus Anlaß des Änderungsgesetzes vom 27. September 2004 entstehen.

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