sitemap


Zivi im Ausland

Alles über den Anderen Dienst im Ausland, Rechtliches, 
            Träger u. Beschreibung möglicher Wege zu einer Dienststelle 
            im Ausland sowie viel Tipps
ADiA - Der "Andere Dienst im Ausland"


Ratgeber Zivildienst

Handbuch Zivildienst
Alles für den
künftigen Zivi

Wissen | Studieren mit Stipendien | Freiwilligendienste Deutschland & Ausland

HOME -> Zivi-Leitfaden -> Schadensersatz

Schäden im Zivildienst

Ansprüche gegenüber der Zivildienststelle

Schadensersatz

Kommt es bei der Ausübung des Dienstes zu einem Unfall und in Folge davon zu Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von privaten Gegenständen, so kann laut § 35 ZDG Ersatz geleistet werden. Bekommt man Dienstkleidung gestellt, zieht aber dennoch die eigene Kleidung an, so haftet man selbst dafür.

Ist man in einer Dienstlichen Unterkunft untergebracht so haftet die Dienststelle mit höchstens 1250 Euro für jene Gegenstände, die der Zivildienstleistende unbedingt in der dienstlichen Unterkunft benötigt. Ob also bei Zerstörung das originalsignierte Poster vom großen Idol oder die eigene Diskolichtanlage bezahlt werden ist fraglich.

Verursacht der Zivi in Ausübung seines Amtes vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden, so können vom Bundesamt gemäß § 34 ZDG Regressansprüche an ihn gestellt werden.
Dies kann beispielsweise bei Fahrten ohne Fahrerlaubnis, bei Unfallflucht oder bei einer Trunkenheitsfahrt der Fall sein.

Verursacht der Zivi außerhalb des Dienstes einen Schaden, z.B. am Dienstfahrzeug, so haftet er in der Regel auch dafür.

SF

Selbstorganisierte Freiwilligendienste
Freiwilligendienste selbst gemacht

Fortbildung
Alles rund um Fortbildung und Weiterbildung

JobTops
Stellenbörse

Freiwilligenprogramme
Weltweite Einsatzmöglichkeiten


© 2006 by interconnection