Das sind die Beträge pro Tag. In die höheren Soldklassen kommt man automatisch, ist dies aus irgendeinem Grund nicht der Fall, dann am besten gleich dem Vorgesetzten melden.
Mobilitätszuschlag
In den Genuß des Mobilitätszuschlag kann man gelangen, wenn man auf schriftliche Anordnung hin in einer Dienstunterkunft wohnt, die mehr als 30 Km vom vorigen Wohnort entfernt liegt.
pro km der einfachen Entfernung 0,51 Euro
monatlicher Höchstbetrag: 204,00 Euro
Kleidergeld und Verpflegungsgeld
Kleidergeld erhält der Zivi, wenn keine Arbeitskleidung gestellt wird. Für die Abnutzung der Klamotten gibt es pro Tag 0,69,- € und zum Waschen der Kleidung 0,49,- .
Beim Verpflegungsgeld gilt der Grundsatz, daß die Dienststelle dem Zivi möglichst Mahlzeiten in Natura bereitstellen soll. Das bedeutet die Ausbezahlung ist die Ausnahme und muß begründet werden. Wenn sich Zivi und Dienststelle einvernehmlich darauf einigen, daß auf einzelne Mahlzeiten verzichtet werden soll, so bekommt der Zivi das Geld für die jeweilige Mahlzeit ausbezahlt. Es lohnt sich, dies schon vor Dienstantritt mit der Dienststelle abzuklären. An arbeitsfreien Tagen wird das Verpflegungsgeld voll ausbezahlt.
Das Verpflegungsgeld setzt sich wie folgt zusammen:
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Frühstück
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2,20 Euro
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Mittagessen
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2,70 Euro
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Abendessen
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2,30 Euro
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Gesamt
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7,20 Euro
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Fahrtgeld
Grundsätzlich besteht für einen Zivi Anspruch auf Fahrtgeld, wenn seine Wohnung mehr als zwei Kilometer von der Dienststelle entfernt liegt. Dabei wird immer die günstigste Variante angesetzt, also meist die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Ob der Zivi dann diese nutzt, oder das Geld im Motor seines Autos verbläst, bleibt ihm selbst überlassen. Meist reicht ein mündlicher Antrag zur Beantragung von Fahrtgeld.
Bei Unterbringung in einer Dienstunterkunft können Zivis während der dienstfreien Zeit kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zur Familie fahren.
Wird der Dienstausweise nicht als Fahrausweis anerkannt, kann auf Antrag zur Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel eine Reisebeihilfe gewährt werden. Dem Antrag sind die Originalfahrausweise beizufügen.
Reisebeihilfe bei Strecken auf denen keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und für Strecken über 3 km gewährt.
Entlassungsgeld
Höchstbetrag bei voller Dienstzeit 690,24 Euro
Weihnachtsgeld
Höchstbetrag bei voller Dienstzeit 172,56 Euro
So jetzt kann man sich ja selbst ausrechnen, wieviel für einen dabei rausspringt. Bei vielen ist der Zivildienst ja die erste Zeit mit selbst verdientem Geld. Diese werden sich freuen und sich fühlen wie Krösus. Jene hingegen, die zuvor schon gearbeitet haben, müssen nun mit wesentlich weniger auskommen, was ganz schön hart sein kann.
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