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Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
Zivildienst statt Wehrdienst
Dienst an der Waffe? Nein Danke!
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muß rechtzeitig gestellt werden.
Am besten man wartet erst einmal die Musterung ab, denn sollte man untauglich gemustert werden, so kann man sich den Antrag sparen.
Wird man tauglich gemustert, stellt man zeitnah den Antrag. Man kann diesen auch vor der Musterung stellen, wird aber dennoch gemustert. Frühester Zeitpunkt der Antragstellung ist sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres. In Ausnahmefällen kann er auch sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres gestellt werden (z.B. bei vorgezogenem Zivildienst).
Der Antrag muß dem Kreiswehrersatzamt schriftlich vorliegen. Dieses reicht ihn dann an das Bundesamt für den Zivildienst weiter
Der Antrag muß enthalten:
- Formelles Antragsschreiben
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Lebenslauf
- Schriftliche Begründung
Im Begründungsschreiben muß man sich auf Artikel 4 Abs. 3 des Grundgesetzes berufen.
Man muß die Gewissensentscheidung, die einem zwingend verbietet, einen Dienst mit der Waffe zu leisten, ausführlich darlegen. Die Motivation kann dabei recht unterschiedlich sein. Die Erziehung zur Gewaltfreiheit wird oft herangezogen, aber auch religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe oder persönliche Erlebnisse (Tod naher Verwandter im Krieg o.ä.) können gelten. Ein Beispielschreiben zur Orientierung.
Das Bundesamt erkennt den Antrag an, wenn er vollständig ist, die Beweggründe geeignet sind und kein Zweifel an der Wahrheit der Angaben besteht.
Bei Zweifel an der Wahrheit der Angaben, wird dem Antragsteller Gelegenheit gegeben, sich innerhalb eines Monats ergänzend zu äußern. Räumt dies die Zweifel nicht aus, kann der Antragsteller zu einer mündlichen Befragung (Anhörung) geladen werden.
Bei Ablehnung des Antrages kann Widerspruch gegen diese Entscheidung erhoben werden. Wird auch im Widerspruchsverfahren abgelehnt, so kann man noch vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen.
SF
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