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Vor dem Zivildienst
Erfassung, Musterung, Verweigerung, Zivi
Bürokratischer Hickhack vor dem Wehrersatzdienst
Der zeitliche Ablauf hinsichtlich des Zivildienstes:
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Wehrerfassung
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Die Wehrerfassungsbehörde erfaßt mit Hilfe des Melderegisters alle männlichen Deutschen, die das 17. Lebensjahr an einem bestimmten Stichtag vollendet haben. Die Erfaßten erhalten dann einen Brief in dem mitgeteilt wird, mit welchen Daten sie erfaßt sind. Änderungen können innerhalb von 10 Tagen bei der Erfassungsbehörde bekannt gemacht werden. Die Daten liefern die Grundlage zur späteren Musterung durch das Kreiswehrersatzamt. Trocken, bürokratisch und unumgänglich.
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Zurückstellung
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Etwa 3 Monate nach dem Brief von der Wehrerfassungsbehörde erhält man einen Fragebogen vom Kreiswehrersatzamt. Mit diesem kann man auch einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst (z.B. wegen Schulbesuch, Berufsausbildung) stellen.
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Musterung
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Bei der Musterung handelt es sich um die Untersuchung, in welcher die Tauglichkeit zum Wehrdienst festgestellt wird. Auch der Tauglichkeitsgrad wird festgestellt. Aber für jene, die nicht zum Bund wollen, ist nur entscheidend ob tauglich oder untauglich. Ist man untauglich, muß man auch keinen Zivildienst leisten.
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Verweigerung
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Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muß beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Näheres zum Thema.
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Stellensuche
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Grundsätzlich gilt, je früher man mit der Stellensuche beginnt, um so besser stehen die Chancen, daß man eine Stelle erhält, die einem zusagt. Hilfreich können Freunde oder Bekannte sein, die ihren Zivildienst schon geleistet haben. Wollt ihr einen anderen Dienst als Zivildienst anerkennen lassen, so müßt ihr noch früher starten und euch schlau machen. Zum anderen Dienst im Ausland (AdiA) empfehle ich euch das Buch „Zivi Weltweit“.
Das Bundesamt verschickt die sogenannte Vorankündigung, in der die Heranziehung zu einem bestimmten Datum angekündigt wird.
Nachdem man dieses Schreiben erhalten hat, verbleiben noch mindestens zwei Monate, sich selbst eine Dienststelle zu suchen.
Kümmert man sich selbst gar nicht um eine Stelle, so wird einem irgendwann eine Stelle zugewiesen.
Ist die Dienststelle gefunden, so einigen sich der KDV und die Dienststelle auf einen Einberufungstermin und verfassen einen von beiden unterschriebenen "Vorschlag auf Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers". Dieser muß über die zuständige Verwaltungsstelle an das Bundesamt geschickt werden.
Grundsätzlich hat man weder Anspruch auf die Einberufung zu einer bestimmten Dienststelle noch auf einen bestimmten Termin. Das Bundesamt ist in der Regel jedoch froh, wenn ihm Arbeit erspart bleibt, und setzt den Einberufungsvorschlag um.
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Zivildienst
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Wurde man vom Bundesamt für den Zivildienst einberufen, so geht es los. Man steht am Anfang von 9 Monaten Zivildienst mit Höhen und Tiefen.
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